Oft ist der Leistungsstand der erbrachten Leistung und die damit verbundene Werklohnforderung ein Thema zwischen den am Bau Beteiligten. In diesen Fällen ist die erbrachte Werkleistung fachgerecht auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Beteiligten oder der normativen bzw. gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln.
Die Leistungen werden für die Baumeistergewerke und Trockenbauleistungen durch mich erbracht.