Die Feststellung von Mängeln im Zuge der Übernahme von Gebäuden/ Gebäudeteilen hat oft gravierende Auswirkungen auf die Kosten aber auch auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Nutzung, d.h. dem Betrieb der Immobilie. Oft bleibt ein ungutes Gefühl zu Leistungen, die zur Übernahme nicht mehr einsehbar und damit nicht mehr bewertbar sind. Die Bauteilöffnung auf Verdacht zur Überprüfung der qualitätsgerechten Leistungserbringung ist eine schwere Entscheidung und es bleibt in den meisten Fällen eine "Narbe" auf der Oberfläche des geöffneten Bauteils zurück.
Eine Vielzahl von Mängeln lassen sich durch Hinweise zu Fragestellungen während der Bauausführung vermeiden. Durch Zwischenabnahmen können wichtige Bereiche, oder kritische Details vor der Überdeckung des Folgegewerks inspiziert werden.
Der Vorteil dieser begleitenden technischen Kontrolle durch einen Sachverständigen, besteht in der Erfahrung aus festgestellten Mängeln und Schäden an einer Vielzahl von Objekten und dem Fachwissen zur Beurteilung der vorgefundenen Situation. Die Standesregeln verpflichten weiters jeden Sachverständigen zur unparteiischen und objektiven Beurteilung. Damit steht den Beteiligten im Zuge der Bauausführung ein kompetenter Partner zur Seite, um Fragen unparteiisch und unvoreingenommen zu beantworten bevor diese zu einem Streit führen.